Liebe Patienten und Besucher,
auf Grund der Änderung der Baden-württembergischen Coronaverordnung gilt ab dem 25.01.2021 eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch in unseren Praxisräumen. Dazu zählen sowohl OP Masken wie auch FFP2 oder KN 95/N95 Masken.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen weiterhin mit Alltagsmasken/ Stoffmasken die Praxis betreten. Kinder bis einschließlich 5 Jahren benötigen weiterhin keine Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!